Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Grundsätzlich gilt: Alle Diagnosen, die im Internationalen Klassifikationssystem der Diagnosen (ICD-10), insbesondere im Kapitel “F”, aufgeführt werden, können Gegenstand einer psychotherapeutischen Behandlung sein. Dazu gehören u.a. Depressionen, Ängste und Anpassungsstörungen, Zwangserkrankungen, Schmerzerkrankungen, Essstörungen, Traumata oder Suchterkrankungen.

Von den Krankenkassen anerkannte Psychotherapieverfahren sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die systemische Therapie und auch die analytische Therapie.

Diagnostische Sitzungen werden ohne Antragsstellung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Für die Kostenübernahme einer sich an die Diagnostik anschließenden Psychotherapie muss entweder zuvor ein Antrag gestellt werden, oder die Krankenkasse über den Beginn der Behandlung informiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter Antragstellung.

Die Kosten einer bewilligten Psychotherapie werden von  allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Es reicht die Vorlage Ihrer Versichertenkarte. Eine Zuzahlung ist für Patient:innen nicht vorgesehen.

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Sie entspricht in etwa der der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier muss vorab ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Privatversicherten wird empfohlen, das Antragsverfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären, denn die Frage der Kostenübernahme hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab, d.h. auch vom im Einzelfall vereinbarten Versicherungstarif.