Antragstellung

Eine umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit diagnostischen Sitzungen, Die:der Psychotherapeut:in und Sie entscheiden in dieser diagnostischen Phase, spätestens an ihrem Ende gemeinsam, ob eine Psychotherapie aufgenommen und eine Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger eingeleitet werden soll.  Diagnostische Sitzungen werden auch ohne Antragstellung immer von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Antragsteller sind Sie als Patient:in. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Antragstellung, insbesondere durch die fachliche Begründung des Psychotherapie-Antrages. Das gesamte Bewilligungsverfahren dauert – je nach den Regelungen Ihrer Krankenkasse – wenige Tage oder auch bis zu drei  Wochen. Bei Einschaltung eines Gutachters kann dieses Prozedere bis zu 6 Wochen dauern.

Die Durchführung und ggf. Verlängerung einer Psychotherapie ist sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für Privatversicherte fast immer antrags- und genehmigungspflichtig. Die psychotherapeutische Behandlung beginnt daher erst, wenn Ihnen als Patient:in die Kostenübernahmezusage Ihrer Krankenkasse schriftlich vorliegt. Für den Fall, dass Sie einen vorgezogenen Behandlungsbeginn wünschen und den weiteren Fall, dass die Kosten ganz oder anteilig nicht durch Ihren Versicherungsträger erstattet werden, schulden Sie als Patient:in dieses Honorar in vollem Umfange persönlich der psychotherapeutischen Praxis.

Antragsbesonderheiten bei gesetzlich versicherten Patienten

  • Gesetzlich Versicherte müssen vor Beantragung einer Psychotherapie mindestens drei diagnostische Gespräche durchführen.
  • Vor Beantragung Ihrer Therapie benötigen Sie einen Konsiliarbericht, um ggf. körperliche (z.B. hormonelle) Ursachen für Ihre Beschwerden auszuschließen. Diesen  „Konsiliarbericht“ Ihrer Hausärztin:Ihres Hausarztes müssen Sie möglichst zeitnah im Sekretariat unserer Praxis übergeben, sodass der Antrag gestellt werden kann. Das Formular dafür erhalten Sie bei uns in der Praxis.
  • Jeder einzelne Abschnitt Ihrer Psychotherapie, jede Verlängerung ist bei Ihrer Krankenkasse neu zu beantragen.

Antragsbesonderheiten im Facharztvertrag der  AOK und BKK-Bosch

Gesetzlich versicherten Patient:innen im Facharztvertrag der AOK oder der BKK-Bosch können eine verhaltenstherapeutische oder eine tiefenpsychologisch fundierte Behandlung ohne Antragsverfahren, d.h. ohne Bürokratiebelastung beginnen. Für den Beginn einer Psychotherapie gilt die fachliche Entscheidung Ihres:r Psychotherapeut:in und Ihre persönliche Einwilligung. Auch die Anzahl der notwendigen Sitzungen entscheiden Sie gemeinsam auf der Grundlage Ihrer Therapieerfolge und -aussichten.

  • In den ersten Sitzungen Ihrer Psychotherapie bittet Ihr:e Psychotherapeut:in Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt um einen Konsiliarbericht, um ggf. körperliche (z.B. hormonelle) Ursachen für Ihre Beschwerden auszuschließen. Sie müssen hier nichts weiter tun.

Antragsbesonderheiten bei privat- und beihilfeversicherten Patienten

  • Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme klären Sie direkt mit ihrer privaten Krankenversicherung vor Beginn der Behandlung. Antragsverfahren und Kostenübernahme hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab, d.h. auch von Ihrem vereinbarten Versicherungstarif. Die speziellen Antragsformulare Ihrer Krankenkasse können Sie dort anfordern.
  • In der Beihilfe gelten die jeweiligen Beihilfevorschriften Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. In der Regel schließen Patient:innen neben Ihrer Hauptversicherung in der Beihilfe noch eine private Zusatzversicherung ab. Von dieser sollten Sie sich ebenfalls die Antragsformulare zusenden lassen.