Videositzungen

Ihr Kind ist plötzlich erkrankt oder Sie können aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig das Haus nicht verlassen? Dies sind Gründe, bei denen im Ausnahmefall als Ersatz für Ihren Termin bei uns in der Praxis eine Online-Videositzung stattfinden könnte.

Es ist möglich, im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einige Psychotherapiesitzungen auch in einer Online-Sitzung durchzuführen. Jedoch erst dann,
wenn sich Psychotherapeut:in und Patient:in bereits in einem persönlichen Kontakt kennengelernt haben. Eine Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung müssen vorab erfolgt sein.

Sie benötigen hierfür keine besondere Technik: Ein Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera,  Mikrofon und einem Lautsprecher reichen aus. Natürlich benötigen Sie auch eine Internetverbindung, um Online gehen zu können.

Die technische Verbindung läuft über “Arztkonsultation“,  einem zertifizierten Videodienstanbieter, den wir speziell beauftragt haben und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dadurch ist sichergestellt, dass das, was Sie in Ihrer Therapiesitzung besprechen, auch im „Sprechzimmer“ bleibt.

Klären Sie bitte im Einzelfall mit Ihrer:Ihrem Psychotherapeut:in ab, ob eine Konsultation per Video für Sie in Frage kommt.

Wie läuft eine Videositzung ab?

  1. Für Ihren Online-Termin erhalten Sie von uns einen Link des Videodienstanbieters der für diese eine Sitzung und nur für diese bei uns gebuchte Zeit gültig ist.
  2. Am Tag der Videositzung wählen Sie sich einige Minuten vor dem Termin auf der Internetseite über den Link ein. Sie müssen hier keinen eigenen Account anlegen, der Einwahlcode auf dieser Interseite reicht.
  3. Nach einem kurzen automatischen Techniktest werden Sie ins Online-Wartezimmer geführt. Ihr:e Psychotherapeut:in ruft Sie auf, wenn die Sitzung beginnen kann.
  4. Ist die Sitzung beendet, melden Sie sich von der Internetseite wieder ab.

Das passiert vor der Videosprechstunde?

Vor der ersten Online-Videositzung informieren wir Sie zu Fragen des Datenschutzes. So ist es strafrechtlich verboten, das Gespräch aufzuzeichnen oder zu filmen. Wir werden Sie bitten, eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben, dass Sie mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden sind.
Natürlich erklären wir Ihnen auch vorab, worauf Sie bei der Videositzung achten sollten, zum Beispiel auf gute Beleuchtung und eine ruhige Umgebung, in der Sie nicht gestört werden.