Informationen zum Facharztprogramm der AOK und BKK

Besonderheiten für AOK- und BKK-Versicherte

in Baden-Württemberg bieten einige Krankenkassen besondere Leistungen für Versicherte in Zusatzverträgen an, die „Facharztverträge“ genannt werden. Diese Angebote regeln „Besonderheiten“ für Versicherte und Praxen. Diese besonderen Regelungen unterscheiden sich von denen in der bundesweit verankerten ärztlichen Regelversorgung.

Es gibt diese Facharztverträge auch für Psychotherapie. Hier gehört zu den besonderen Regelungen, dass Versicherte Anträge auf Psychotherapie sehr unbürokratisch bei den Krankenkassen stellen können. Das ermöglicht es Patient:innen bei einem freien Therapieplatz sofort mit der Behandlung beginnen zu können. Auch entfallen die sonst üblichen Anträge und Verlängerungen nach einigen Therapiestunden. Ihre Therapie kann lückenlos, ohne Warten auf Bewilligungen gewährleistet werden.

Gleichzeitig erspart dieses unbürokratische Antragsverfahren Psychotherapeut:innen viel Zeit. Diese eingesparte Zeit ermöglicht es, mehr Patient:innen aufzunehmen.

 

So können Sie teilnehmen

Sie sind bei der AOK oder der BKK-Bosch versichert und aktiv bei Ihrem Hausarzt im Hausarztprogramm eingeschrieben? Dann können Sie sich in das FacharztProgramm der AOK einschreiben. Viele Fachärzte in der KV-Nord-Württemberg nehmen an diesem FacharztProgramm teil. Wenn Sie sich einschreiben, kann hier eine wichtige Abstimmung zwischen Ihren Ärzt:innen und Ihrer:m Psychotherapeut:in stattfinden, um Sie bestmöglich in Ihrer Behandlung zu unterstützen. Bei uns im Landkreis Esslingen nimmt der Großteil aller fachärztlichen Praxen an diesem Facharztvertrag teil.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder hier: https://www.aok.de/pk/bw/facharztprogramm/

 

Sie sind in einer Betriebskrankenkasse (BKKs) versichert, die in diesem Facharztvertrag teilnimmt?

Die Mercedes-Benz BKK hat einen eigenen Facharztvertrag. Sind Sie bei einer anderen BKK versichert, fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob diese an dem Facharztvertrag teilnimmt oder informieren Sie sich hier: https://www.bkk-sued.de/fuer-versicherte/zusaetzliche-leistungen-von-bkk/vag-baden-wuerttemberg/psychotherapeutische-versorgung/.

 

Bei diesem Facharztvertrag für Psychotherapie der BKKs müssen Sie nicht in einem Hausarztvertrag eingeschrieben sein. Auch ist mit Einschreibung keine weitere Bindung an andere Fachärzte mit Facharztvertag vorhanden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.