Supervision für Menschen in Heil- und Lehrberufen

An Personen, die beruflich mit hilfsbedürftigen und/oder minderjährigen Menschen zu tun haben, stellen sich besondere Anforderungen. Hier ist ein erhöhter Bedarf an Reflexion der eigenen Arbeit, dem Umgang mit den anvertrauten Personen und der Arbeit im Team ein Muss!

Darüber hinaus dient die Supervision der “Psychohygiene” und somit der Prävention der weit verbreiteten Burn-Out-Erkrankung bei Lehrenden und Helfenden. So ist neben der Reflexion der beruflichen Situation immer auch das Zusammenspiel von Beruflichem und Privatem zu prüfen, oder es müssen auch wichtige berufliche Entscheidungen erörtert werden.

Eine Supervision bietet den Rahmen, unter professioneller Anleitung Dinge zu besprechen, für die im Berufsalltag die Zeit fehlt, die aber gerade für die tägliche Arbeit und für funktionierende Kooperationen als Entlastungsfunktion sehr wichtig sind. Die Themen werden vom Supervisanden/von der Supervisandin bestimmt und reichen von der Fallbearbeitung über die Bearbeitung von Konflikten – ggf. auch innerhalb der Gruppe – bis hin zur Entwicklung neuer Konzepte oder Strukturen. Zielpunkt der Supervision ist aber immer die Arbeit: Supervision ist kein Ersatz für eine Psychotherapie.

Wichtig dabei ist – insbesondere bei Teamsupervisionen – dass die Supervidierenden “von außen“ kommen, um als Außenstehende unabhängig die jeweilige Situation betrachten zu können.

Die Supervision kann als Einzelsupervision (z.B. bei Leitungspersonen), als Gruppensupervision (z.B. für Kolleg:innen unterschiedlicher Einrichtungen) oder als Teamsupervision (z.B. das Team einer Station) in Anspruch genommen werden.

Sabine Schäfer ist anerkannte Supervisorin der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Die Supervision ist für approbierte psychologische Psychotherapeut:innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen und Ärzt:innen bei den entsprechenden Kammern als anerkannte Fortbildung im Sinne des SGB V anerkennungsfähig.