Rechtliche Rahmenbedingungen in der Therapie von Kindern und Jugendlichen

Als Psychotherapeut:innen ist es uns wichtig, Transparenz und eine offene Atmosphäre zu schaffen. Selbstverständlich auch dahingehend, was Ihre Verpflichtungen und Ihre Rechte bei einer Psychotherapie angeht.

Vor Beginn einer Psychotherapie sind wir als Psychotherapeut:innen verpflichtet, Ihr Kind und auch Sie umfassend über die geeigneten psychotherapeutischen Maßnahmen aufzuklären und diese dann mit Ihnen gemeinsam zu planen.

Hier müssen immer beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen, solange Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Vor dem ersten Termin Ihres Kindes bitten wir Sie, uns diese Bestätigung vom nicht anwesenden Elternteil unterschrieben mitzubringen. Ein entsprechendes Formular dazu schicken wir Ihnen vor Ihrem ersten Termin per E-Mail zu.

Auch gilt es, in der Psychotherapie von minderjährigen Kindern und Jugendlichen eine Regelung zu finden, die sowohl dem Einsichtswunsch und -recht der Eltern genügt, als auch den geschützten Gesprächsrahmen zwischen den Psychotherapeut:innen und dem oder der Minderjährigen ermöglicht. Auch dieses Thema wird vor Beginn der Psychotherapie besprochen.