Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie ist seit dem 01.04.2016 in Kraft

Was hat sich seit der Reform der Psychotherapie- Richtlinie 2017 geändert?

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 01.04.2017 vom gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) grundlegend reformiert.

Durch die Reform wurden erstmalig „Psychotherapeutische Sprechstunden“ und „Akutbehandlungen“ eingeführt. Diese dienen zur orientierenden diagnostischen Abklärung, auf welchem Wege die Behandlung stattfindet. Zusätzlich verhilft die Reform zu einer unbürokratischen Aufnahme von Patient:innen in Akutsituationen.

Auch wurde 2017 das bürokratisch sehr aufwändige Antrags- und Gutachterverfahren entscheidend vereinfacht und soll so zu – wenn auch kleineren – neuen zeitlichen Kapazitäten für Psychotherapie verhelfen, denn die Erstellung dieser Antragsberichte kostet Psychotherapeut: innen viel Zeit am Schreibtisch..

Sie möchten sich über diese Änderungen informieren? Dann finden Sie hier in den Artikeln der PsychotherapieAktuell ein paar Einblicke:

Schäfer, S. / Mechthild Lahme (2017).101 Fragen und Antworten zur Psychotherapie-Richtlinien und Psychotherapie-Vereinbarung. PsychotherapieAktuell 02/2017. DPtV S. 36-48

Schäfer, S./ Best, D. (2017), Jetzt wird es konkret. Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinien. PsychotherapieAktuell 01/2017.DPtV S. 6-23.

Schäfer, S. (2016). Alte Strukturen endlich aufgebrochen. Reformierte Psychotherapie-Richtlinien verabschiedet. Psychotherapie-Aktuell 03/2016. DPtV. S. 7-21

Weiter können Sie als DPtV-Mitglied im Mitgliederbereich unserer DPtV-Homepage ein Schulungs-Video kostenfrei ansehen, in dem Sabine Schäfer gemeinsam mit Ihrem Kollegen Dieter Best alle wichtigen Details zur Umsetzung der Reform in der psychotherapeutischen Praxis vorstellt.